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   LSG Bayern, 19.06.2007 - L 15 SB 172/06   

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https://dejure.org/2007,28335
LSG Bayern, 19.06.2007 - L 15 SB 172/06 (https://dejure.org/2007,28335)
LSG Bayern, Entscheidung vom 19.06.2007 - L 15 SB 172/06 (https://dejure.org/2007,28335)
LSG Bayern, Entscheidung vom 19. Juni 2007 - L 15 SB 172/06 (https://dejure.org/2007,28335)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Rückwirkende Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückwirkende Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 50; Beschränkte Rückwirkung einer Statusänderung auf den Zeitpunkt der Antragstellung; Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 29.05.1991 - 9a/9 RVs 11/89

    Anwendung von § 44 Abs. 1 und 4 SGB X nur bei Verwaltungsakten über die Gewährung

    Auszug aus LSG Bayern, 19.06.2007 - L 15 SB 172/06
    Vorsorglich wurde darauf aufmerksam gemacht, dass die Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft rückwirkend vor Erstantragstellung entsprechend der höchstrichterlichen Rechtsprechung mit Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 29.05.1991 - 9a/9 RVs 11/89 regelmäßig auf offenkundige Fälle beschränkt ist.

    Im Rahmen des Spannungsverhältnisses zwischen § 44 des Sozialgesetzbuches - Verwaltungsverfahren (SGB X) und § 6 Abs. 1 Satz 2 der Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwVO) hat das Bundessozialgericht mit Urteil vom 29.05.1991 - 9a/9 RVs 11/89 (SozR 3-1300 § 44 Nr. 3) grundlegend ausgeführt: Die Sonderregelungen des § 44 Abs. 1 und 4 SGB X, die zur Rücknahme rechtswidriger Verwaltungsakte auch für die Vergangenheit verpflichten, beschränken sich auf Verwaltungsakte, die ausschließlich über die Gewährung von Sozialleistungen entscheiden.

  • BSG, 29.08.1990 - 9a/9 RVs 7/89

    Begriff der Hilflosigkeit bei Kindern im Schwerbehindertenrecht, wesentliche

    Auszug aus LSG Bayern, 19.06.2007 - L 15 SB 172/06
    Das Gebot der Gleichbehandlung, wie es in Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) normiert ist, erfordert es auch in diesem Fall, keinen anderen Bewertungsmaßstab als den üblichen anzulegen (vgl. Urteil des 9a Senats des BSG vom 29.08.1990 - 9a/9 RVs 7/89 in "Die Sozialgerichtsbarkeit" 1991, S.227 ff. zu "Anhaltspunkte 1983").
  • BSG, 23.06.1993 - 9a RVs 1/91

    Nachteilsausgleich - Merkzeichen H - Gehörlosigkeit - Kommunikationsstörung -

    Auszug aus LSG Bayern, 19.06.2007 - L 15 SB 172/06
    Mit Urteilen vom 23.06.1993 - 9a/9 RVs 1/91 und 9a/9 RVs 5/92 (ersteres publiziert in BSGE 72, 285 = MDR 1994 S.78, 79) hat das BSG wiederholt dargelegt, dass den "Anhaltspunkten 1983" keine Normqualität zukommt; es handelt sich nur um antizipierte Sachverständigengutachten.
  • SG Aachen, 06.09.2007 - S 9 AS 62/07

    Kein Anspruch auf rückwirkende Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft

    Wenngleich diese Entscheidung im Hinblick auf etwaige steuerrechtliche Nachteilsausgleiche im Sinne des Einkommensteuergesetzes (§ 33 b des Einkommensteuergesetzes -EStG-) ergangen ist, gelten diese Grundsätze gleichermaßen auch im Hinblick auf den hier rentenrechtlich relevanten Stichtag im Sinne von § 236 a SGB VI (so auch Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 19.06.2007 - Az.: L 15 SB 172/06).
  • SG Aachen, 22.02.2011 - S 17 SB 1031/10

    Rückwirkende Anerkennung eines Grads der Behinderung (GdB) von 100 sowie des

    Die weitere Rückwirkung eines Antrags hingegen, wie sie in § 6 Abs. 1 Satz 2 SchwbAwV vorgesehen ist, muss auf offenkundige Fälle beschränkt werden, in denen auch bei Anwendung des § 44 Abs. 2 SGB X das pflichtgemäße Ermessen die rückwirkende Aufhebung gebieten könnte (Bayerisches LSG, Urteil vom 19.06.2007, L 15 SB 172/06; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.04.2007; L 11 SB 31/05-26; Saarländisches LSG, Beschluss vom 05.11.2002, L 5 B 12/01 SB; SG Dresden, Gerichtsbescheid vom 09.12.2004, S 7 SB 340/02).
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